Erstmals seit acht Jahren vom Finanzamt bei T‑Business erwischt – So habe ich das Problem gelöst und T‑Business hat mir geholfen
add_circle Vorteile
- Stabiler Preis für die Kontoführung – 490 Rubel pro Monat seit 2017
- Integrierte Online‑Buchhaltung spart Zeit und vermeidet externe Buchhalterkosten
- Schnelle Rückmeldung vom Kundensupport über den Chat
- Rasche und qualitativ hochwertige Bearbeitung von Anfragen
- Komplett digitale Eröffnung des Geschäftskontos
- Hohe Einsatzbereitschaft bei dringenden Fragen
- Intuitive Benutzeroberfläche der Internetbank
- Praktische Mobile App für Buchungen unterwegs
remove_circle Nachteile
- Kein telefonischer Support, nur Chat und E‑Mail
- Keine Filialen vor Ort – alles muss digital erledigt werden
- Manuelle Belegerfassung kann bei vielen Rechnungen zeitintensiv sein
- Außerhalb der regulären Geschäftszeiten reagiert der Support langsamer
- Keine Möglichkeit, mehrere Fremdwährungen im selben Konto zu führen
- Export von Berichten nur als PDF, CSV‑Export fehlt
Galerie










Editor's Summary
Nach dem Steuerchaos im Jahr 2023 war ich völlig überfordert und wusste nicht, wie ich das Finanzamt zufriedenstellen sollte. Dann stieß ich auf T‑Business und das war ein echter Glücksfall: Das Geschäftskonto ließ sich sofort digital eröffnen, die monatliche Kontoführungsgebühr von 490 Rubel ist seit 2017 unverändert und damit ein starkes Preis‑Leistungs‑Verhältnis. Die integrierte Online‑Buchhaltung war sofort einsatzbereit, die App ist übersichtlich und ermöglicht das schnelle Erfassen von Buchungen und Ausgaben. Der Kundensupport reagierte zügig per Chat, half mir, die fehlenden Unterlagen für das Finanzamt nachzureichen, und klärte alle offenen Fragen. Durch die Kombination aus günstiger Preis‑Leistung, einer reibungslosen digitalen Abwicklung und einem zuverlässigen Support konnte ich das finanzielle Desaster abwenden und habe seitdem einen klaren Überblick über meine Finanzen.
Specifications
Hallo, lieber Leser! Ich möchte heute meine Erfahrungen mit dem Service T‑Business schildern. Wie der Titel bereits sagt, geriet ich als Unternehmerin in ein steuerliches Schlamassel. Ich sehe mich selbst in der Verantwortung und mein unerschütterliches Versprechen hat leider nicht gehalten – dadurch landete ich nicht nur im Visier des Finanzamts, sondern wurde auch finanziell stark belastet. Im Folgenden gebe ich Ihnen einen detaillierten Einblick.
Mein Start mit T‑Business
Im ruhigen Jahr 2017 musste ich ein Einzelunternehmen gründen und dafür ein Geschäftskonto einrichten. Wie üblich verglich ich die Konditionen verschiedener Banken, suchte das beste Preis‑Leistung‑Verhältnis und die passendsten Zusatzleistungen. Einige Institute lehnten meine Kontoeröffnung ab – bis heute weiß ich nicht, warum. Tinkoff hingegen bot mir sofort an, ein Konto zu eröffnen, und das zu sehr attraktiven Konditionen. Die monatliche Kontoführungsgebühr lag bei 490 Rubel – 2017 und bis heute 2025 unverändert. Besonders praktisch war, dass ich aus dem Geschäftskonto direkt in der T‑Bank‑App Geld auf meine Debitkarte überweisen konnte. Bis zu einer gewissen Freigrenze waren die Transfers gebührenfrei; darüber hinaus habe ich das Premium‑Abo gewählt, um weitere Transfergebühren zu umgehen.
Bevor ich das Konto bei T‑Bank eröffnete, stand ich in intensivem Austausch mit einer Beraterin, stellte zahlreiche Fragen und ließ mir alles genau erklären. Sie beantwortete meine Anliegen verständlich, sodass ich das Konto ohne Probleme aktivieren konnte. Ein Bankmitarbeiter kam sogar zu mir, um das Konto vor Ort zu aktivieren – alles verlief zügig und reibungslos. Während meiner gesamten Nutzung des T‑Business‑Services hatte ich nie ein unlösbares Problem. Das Konto und der Support funktionierten stets einwandfrei, meine Fragen wurden geduldig und kompetent beantwortet. Deshalb kann ich nicht nachvollziehen, warum andere Nutzer nur ein bis zwei Sterne vergeben – für mich verdient der Service fünf Sterne.
Ein kurzer Überblick über die Online‑Buchhaltung von T‑Business
Bei der Gründung meines Einzelunternehmens habe ich sofort den Antrag auf das vereinfachte Steuersystem (6 % Umsatz) gestellt. Zusätzlich habe ich eine kostenpflichtige Beratung bei einem externen Steuerberater in Anspruch genommen, der mir die Steuerzahlung erklärt hat. Die Online‑Buchhaltung von T‑Business übernahm anschließend die einfache Buchführung und die Berechnung der Steuern und Beiträge. Eingänge landeten auf meinem Geschäftskonto, und das System erstellte automatisch die fälligen Beträge, informierte mich rechtzeitig über anstehende Abbuchungen, generierte die Zahlungsläufe und sogar die Steuererklärungen. Jedes Jahr habe ich die beiden Exemplare der Erklärung ausgedruckt und persönlich beim Finanzamt eingereicht. Ich musste nichts selbst prüfen – alles war transparent, da sämtliche Einnahmen nur auf dem einen T‑Bank‑Konto eingingen. Die Online‑Buchhaltung sah alles, rechnete selbst und hat in den vergangenen sieben Jahren sämtliche Erklärungen ohne Beanstandungen vom Finanzamt akzeptiert. Und das Beste: Die Online‑Buchhaltung von T‑Business ist kostenlos – einfach fantastisch.
Ich hätte sogar einen ausführlichen Testbericht zu diesem Service geschrieben, obwohl ich nicht genau weiß, was man noch genauer erklären müsste – alles lief hier reibungslos, ohne Störungen oder Fehler. Ich war sehr zufrieden. Doch im Jahr 2025 ging plötzlich etwas schief…
Was geschah 2025 und warum kam das Finanzamt plötzlich auf mich zu?
Ich halte es für wichtig zu betonen, dass ich meine Steuerzahlungen und die Beiträge zur Renten‑ (heute Sozial‑)kasse immer pünktlich und korrekt über die von mir genutzte Online‑Buchhaltung erledigt habe. Ich habe nie versucht, Steuern zu umgehen oder irgendwelche Tricks anzuwenden – alles lief termingerecht und transparent. Bis 2023 habe ich mich dann entschieden, auf Ozon zu verkaufen, worüber ich bereits in einem separaten Review berichtet habe (Link dazu unten). Schon damals gab es im Netz Diskussionen darüber, wie man die Steuern auf die Einnahmen von Ozon korrekt berechnet. Der ein oder andere riet, einfach 6 % des Geldeingangs auf das Geschäftskonto zu versteuern, während andere darauf bestanden, dass man die Abrechnungen des Marktplatzes genau prüft und die Steuer auf den Preis vor dem Ozon‑Rabatt berechnet. Für mich, die keine Buchhaltungs‑Expertin ist, fühlte sich das an wie höhere Mathematik – einfach unverständlich.
Habe ich die Buchführung falsch gemacht?
Man kann mich vielleicht für naiv halten (vielleicht bin ich das auch, besonders wenn es um Steuern geht), aber ich habe mich auf meine Online‑Buchhaltung verlassen, die mich seit sieben Jahren zuverlässig unterstützt und meine Steuern korrekt berechnet hat. Wäre dort ein Fehler gewesen, hätte ich das längst bemerkt, doch alles war einwandfrei. Alle Steuererklärungen seit 2017 wurden vom Finanzamt ohne Beanstandungen angenommen, ebenso die Erklärung für 2023, das Jahr, in dem ich bereits bei Ozon aktiv war. Bei der Erklärung für 2024 jedoch traten Probleme auf. Ich habe die Unterlagen im März in Papierform beim Finanzamt eingereicht und danach nichts mehr gehört – keine Rückmeldung, kein Hinweis. Ich ging davon aus, dass alles wie gewohnt glatt läuft. Einige Tage später erhielt ich jedoch eine Benachrichtigung von der Online‑Buchhaltungs‑App meiner Bank, dass ich nun laut neuer Regelungen eine Online‑Meldung über die geleistete Steuerzahlung an das Finanzamt senden muss. Wie bitte? Sie sehen doch nicht, dass ich bereits bezahlt habe? Und wenn ich diese Meldung nicht einreiche, droht ein Bußgeld! Als gewissenhafte Steuerzahnerin konnte ich das natürlich nicht zulassen.
Elektronische Signatur
Für die Übermittlung dieser Meldung musste ich eine elektronische Signatur erstellen. Mein zuverlässiger Online‑Buchhaltungs‑Service hat mir den gesamten Ablauf erklärt, mir eine Abholadresse für die Signatur genannt und mir ermöglicht, die Gebühr direkt vom T‑Business‑Konto zu bezahlen. Praktisch, finden Sie nicht? Ich würde den Service erneut für seine Hilfsbereitschaft loben – und das sogar kostenfrei, denn ohne ihn hätte ich von den neuen Vorgaben des teuren Staates nie erfahren.
Für die Ausstellung der Signatur habe ich etwa 3 000 Rubel bezahlt, das genaue Ergebnis erinnere ich mich nicht mehr. Nachdem ich die Signatur erhalten hatte, habe ich kurz darauf das Steuer‑Meldeformular von meinem Computer aus verschickt. Und dann ging es los…
Schwarzer Schwan
Wie sich herausstellte, war meine elektronische Signatur nicht nur der Schlüssel für das Versenden dieses undurchsichtigen Dokuments – sie öffnete plötzlich die ganze Büchse der Pandora!
\n \n\n\n\n\n\nAm dritten Tag nach dem Versand meiner Meldung hat das Finanzamt plötzlich reagiert. Ich habe schnell gemerkt, dass es hier nicht nur stille Bürokraten sind, die vor dem Monitor brummen, sondern selbstbewusste Finanzprofis – fast schon Finanzmogule, würde ich sagen. Ohne Umschweife kam das \"Glückspapier\" vom Finanzamt, das ich erneut mit meiner elektronischen Signatur im Computersteckplatz bestätigte.
Im Schreiben stand, dass bei der Prüfung meiner Steuererklärung eine Nachzahlung festgestellt wurde. Sie fordern, dass ich innerhalb von fünf Tagen eine korrigierte Erklärung sowie zahlreiche weitere Unterlagen einreiche.
\n \n\n\n\n\n\nDen genauen Wortlaut füge ich hier als Zitat ein:
Bei der Analyse des Kontoauszugs wurden Abweichungen von -352 031,84 RUB zwischen den tatsächlich eingegangenen Einnahmen auf dem Geschäftskonto und den in der Umsatz‑Steuer‑Vereinfachungs‑Erklärung (USV) für 2024 angegebenen Beträgen festgestellt. Das führte zu einer zu niedrigen Bemessungsgrundlage und damit zu einer zu geringen Steuerzahlung.
Der Steuerbehörde ist außerdem aufgefallen, dass in der Bemessungsgrundlage für die USV die von mir an Marktplätze gezahlten Provisionen sowie die im Rahmen von Verrechnungsnachweisen entstandenen Beträge berücksichtigt werden müssen.
Aus diesem Grund muss ich innerhalb von fünf Tagen nach Erhalt dieses Schreibens die Erklärung korrigieren und folgende Unterlagen nachreichen:
- die berichtigte USV‑Erklärung für 2024;
- das Buch der Einnahmen‑ und Ausgaben für 2024;
- eine Erläuterung zu der Diskrepanz zwischen der in der Erklärung angegebenen Bemessungsgrundlage und den tatsächlichen Einnahmen, aufgeschlüsselt nach Gegenparteien.
Um Strafzahlungen zu vermeiden, ist vor Einreichung der berichtigten Erklärung gemäß § 81 Abs. 4 NKRF die fehlende Steuer sowie die Säumniszinsen zu begleichen.
Auf der Suche nach einer Lösung
Ich hatte das Gefühl, als würde der Boden unter mir wegfallen. Mir war klar, dass ich die geforderten Unterlagen nicht liefern kann – ich habe weder einen Buchhalter noch ein ordentliches System zur Aufzeichnung. Bisher habe ich meine Steuerangelegenheiten komplett über die Online‑Buchhaltung T‑Business abgewickelt. Jetzt wusste ich nicht, wie viel ich nachzahlen muss, wie ich das berechnen soll und was überhaupt zu tun ist. Die Situation hat mich völlig entmutigt.
Meine Optionen waren stark eingeschränkt. Der logischste Schritt war, einen Buchhalter zu finden, der meine Steuerunterlagen in Ordnung bringt. In T‑Business gibt es die Möglichkeit, einen persönlichen Buchhalter zu beauftragen – genau das habe ich dann getan.
Meine Ausgaben für den Buchhalter – was die Lösung gekostet hat
Mit zitternder Stimme schilderte ich mein Problem dem Spezialisten von T‑Bank. Er erklärte mir alles ausführlich, und ich stellte fest, dass ich nicht die Einzige bin: Viele Verkäufer in Russland stehen vor genau derselben Herausforderung. Die Finanzämter scheinen gezielt nach solchen Fällen zu suchen, um möglichst viel einzutreiben.
Insgesamt hat mein persönlicher Buchhalter mit seinem Team innerhalb von ein bis zwei Wochen meine Finanzen komplett geprüft und eine neue Steuererklärung erstellt. Sie haben mir außerdem zugesichert, dass sie im Falle einer Kontosperrung durch das Finanzamt die Lösung übernehmen – alles aus einer Hand.
Allerdings war das Ganze ziemlich kostspielig. Wer zu sparsam ist, zahlt am Ende doppelt. Und ich habe bezahlt.
Im Anhang finden Sie Screenshots aller Zahlungen für die Buchhaltungsleistungen in diesem Monat.
Zusätzlich liste ich hier sämtliche Ausgaben für einen Monat auf:
15 990 RUB – 23. Juli – Buchhaltungsservice36 000 RUB – 6. August – Wiederherstellung der Buchführung6 990 RUB – 23. August
\n\n\n\n\n\n\n\n \n\n\n\n\n\n\n\n \n\n\n\n\n\n\n\nInsgesamt habe ich in nur einem Monat 51 990 RUB für den Buchhalter ausgegeben!
Hier erwähne ich nicht, welche Nachzahlungen und Säumniszuschläge ich später an das Finanzamt leisten musste – das beläuft sich grob auf etwa 30 000 RUB, gerundet.
Ich weiß, dass die Lage akut war – ich musste das gesamte Jahr schnell neu berechnen, sonst hätte das Finanzamt mein Konto sperren können. Glücklicherweise ist das nicht passiert. Das Finanzamt hat die neuen Erklärungen akzeptiert, das Konto funktioniert einwandfrei und der Buchhalter erstellt die Zahlungsaufforderungen. Dennoch fehlt noch die Leichtigkeit, die ich von einer Online‑Buchhaltung gewohnt war. Manchmal kommen Zahlungen überraschend, was vorher nie vorkam.
Meiner Erfahrung nach sollten Unternehmer die einfache Online‑Buchhaltung endgültig hinter sich lassen und einen professionellen Buchhalter einschalten, wenn sie selbst nicht damit vertraut sind. Seitdem zahle ich regelmäßig 6 990 RUB pro Monat für die Buchhaltungsbetreuung und werde das so lange tun, bis ich mein Gewerbe schließe. So bleibt mein Kopf frei, weil ich weiß, dass das Buchhaltungsteam alles korrekt berechnet und erledigt. Im Servicevertrag steht sogar, dass sie das Ergebnis garantieren und im Fehlerfall des Buchhalters die Bank die Kosten erstattet. Ob das in der Praxis funktioniert, hoffe ich.
Natürlich hätte ich einen \"Buchhalter von der Straße\" suchen können – das wäre vermutlich günstiger gewesen, aber dort gibt es keinerlei Sicherheit, dass der Buchhalter morgen nicht verschwindet oder die Zahlen korrekt sind. Kurz gesagt, ich habe jede Menge Stress erlebt.
Kurzfassung des Erlebten
Zunächst möchte ich alle Unternehmer und Verkäufer – also Menschen wie mich – davor warnen, meine Erfahrung zu ignorieren und zu hoffen, dass \"irgendwie alles klappt\". Ein besonderer Hinweis für Ozon‑Verkäufer: Die Annahme, dass 6 % des Geldeingangs an das Finanzamt zu zahlen sind, ist falsch! Wer das so macht und bislang keine Rückfragen erhalten hat, hat lediglich eine Lücke im Vorgehen, die das Finanzamt früher oder später schließen wird.
Deshalb empfehle ich, um die Probleme, die mir passiert sind, zu vermeiden, sofort einen Buchhalter zu beauftragen, der Ihre Buchführung übernimmt – das kann ein bekannter Kollege sein oder ein externer Dienstleister, wichtig ist nur, dass er vorhanden ist. Vertrauen Sie nicht darauf, dass sich das später schnell und unkompliziert regelt; ich habe gelernt, dass ich besser früher für den Buchhalter bezahlt hätte. Das hätte meine Nerven geschont und Säumniszuschläge vermieden. Die Zeit, in der die Buchführung noch problemlos und die Steuerprüfung fast automatisch verlief, ist endgültig vorbei. Neue steuerliche Änderungen stehen bevor und werden die Buchhaltung noch anspruchsvoller machen.
Ich bin mit dem Online‑Buchhaltungsservice von T‑Bank voll zufrieden. Im Chat reagieren sie sofort, erklären alles verständlich und bei Bedarf kann man auch telefonisch mit einem Spezialisten sprechen. Darüber hinaus kann ich den persönlichen Buchhalter‑Service von T‑Business nur empfehlen – ich habe die Leistung selbst erlebt. Ohne deren Unterstützung wüsste ich nicht, wer die komplette Buchführung eines Jahres in nur zwei Wochen wiederherstellen könnte. Der einzige Nachteil ist der sehr hohe Preis, weshalb ich die Bewertung auf vier Sterne reduziere. Natürlich verdienen sie ihr Geld, aber die Kosten erscheinen mir unverhältnismäßig und ungerecht hoch.
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